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Antipanik-Mehrfachverriegelungen

Ein Druck. Sofortige Sicherheit.

 
Antipanik-Mehrfachverriegelungen

Antipanik-Mehrfachverriegelungen

Aufgrund der Anforderungen an den Brandschutz, die Evakuierung sowie den Einbruchschutz können Türen mit einem Antipanikschloss (GU-Secury mit Panikfunktion) ausgestattet werden. Diese Schlösser ermöglichen eine Mehrfachentriegelung sowohl mechanisch als auch elektrisch. Darüber hinaus erfüllen sie die Anforderungen der Normen DIN EN 179 und DIN EN 1125.

Normen DIN EN 179 und EN 1125

Fluchttürverschlüsse nach EN 179

Diese sind für Gebäude sowie Gebäudeteile bestimmt, die nicht häufig öffentlich genutzt werden und deren Nutzer mit der Funktion und Bedienung von Paniktüren vertraut sind. Fluchttürverschlüsse werden überall dort eingesetzt, wo Publikumsverkehr ausgeschlossen werden kann.

Während der Belastungsprüfung müssen alle Verriegelungselemente freigegeben werden, und Gegenstände, die den Fluchtweg blockieren könnten, sind zu entfernen. Um einen möglichst realitätsnahen Test durchzuführen, wird die Tür während der Simulation mit einer Druckkraft von 25 Newton belastet.

Damit die maximal zulässige Kraft von 70 Newton zum Auslösen des Notverschlusses eingehalten werden kann, ist ein reibungsloses Zusammenspiel von Griffposition, Verriegelungselementen des Schlosses sowie den Bohrungen im Türrahmen erforderlich.

Nach erfolgreich bestandener Belastungsprüfung wird der Verriegelungsmechanismus zusätzlich einer Vandalismusprüfung unterzogen, um seine Eignung für den täglichen Einsatz nachzuweisen.

Panikschlösser nach EN 1125

Diese werden in öffentlichen Gebäuden oder in Gebäudebereichen eingesetzt, in denen Besucher – auch ohne Kenntnis der Funktionsweise von Paniktüren – die Tür im Notfall ohne zusätzliche Hinweise öffnen können müssen. Ziel ist es, eine sichere Evakuierung mit minimalem Kraftaufwand zu gewährleisten. Selbst bei Druck auf die Tür muss sich das Panikschloss entriegeln lassen (maximal 220 N bei einer Belastung von 1000 N auf die Tür).

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